Liebe Kunden, aus gegebenen Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass wir keine Behandlung ohne gültige Heilmittelverordnung durchführen.
Ihre kassenärztliche Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Je nach Anzahl des verordneten Heilmittels hat das Rezept eine Gültigkeit von 3 Monaten bei 6 Behandlungseinheiten und 6 Monate bei einer großen Anzahl von Heilmitteln.
Bei einer Verordnung im Rahmen des Entlassungsmanagement muss die Heilmittelverordnung binnen 7 Tagen begonnen werden und muss nach 7 Tagen abgeschlossen sein. Ebenso wenn es über die Berufsgenossenschaft ausgestellt wurde, auch hier muss die Heilmittelverordnung innerhalb von 14 Tagen begonnen und innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellung abgeschlossen werden.
Wir möchten Sie nochmals darüber informieren, dass die Zuzahlung für Ihre Heilmittelverordnung am ersten Behandlungstag zu entrichten ist. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Terminabsagen, müssen 24 Std vor ihrem eigentlichen Termin abgesagt werden, sollten Sie dies nicht einhalten, müssen wir Ihnen den versäumten Termin in Rechnung stellen.
Zuletzt noch eine Information über die bevorstehende digitale Versorgung – kurz TI -Telematikinfrastruktur
Was bedeutet das- Die TI dient dazu, alle Akteure im Gesundheitssystem zu vernetzen, und die Versorgung der Patienten zu optimieren.
Was bedeutet dies für Sie: Sie haben die Möglichkeit von der sogenannten Datenautobahn des Gesundheitswesen zu profitieren.
Vereinfacht heißt es, es werden in Zukunft Verordnungen direkt über das digitale System abgerufen werden können.
Wann dies genau erfolgt ist noch an keinem Datum festgemacht.
Unsere Rezeption ist täglich von 8-16:30 besetzt, außer am Donnerstag bis 14:30 Uhr.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht immer telefonisch sofort erreichbar sind, da wir auch stark im Kundenkontakt vor Ort eingebunden sind.