Liebe Kunden,  aus gegebenen Anlass  weisen wir  Sie  darauf hin, dass wir keine Behandlung ohne gültige Heilmittelverordnung durchführen.

Ihre kassenärztliche Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Je nach Anzahl des verordneten Heilmittels hat das Rezept eine Gültigkeit von 3 Monaten bei 6 Behandlungseinheiten und 6 Monate bei einer großen Anzahl von Heilmitteln.

Bei einer Verordnung im Rahmen des Entlassungsmanagement muss die Heilmittelverordnung binnen 7 Tagen begonnen werden und muss nach 12 Tagen abgeschlossen sein. Ebenso wenn es  über die Berufsgenossenschaft ausgestellt wurde, auch hier muss die Heilmittelverordnung innerhalb von 21 Tagen nach Ausstellung abgeschlossen werden.

Wir möchten Sie nochmals darüber informieren, dass die Zuzahlung für  Ihre Heilmittelverordnung am ersten Behandlungstag zu entrichten ist. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Terminabsagen, müssen 24 Std vor ihrem eigentlichen abgesagt werden, sollten Sie dies nicht einhalten, müssen wir Ihnen den versäumten Termin in Rechnung stellen.

Zuletzt noch eine Information über die bevorstehende digitale Versorgung – kurz TI -Telematikinfrastruktur

Was bedeutet das- Die TI dient dazu, alle Akteure im Gesundheitssystem zu vernetzen, und die Versorgung der Patienten zu optimieren.

Was bedeutet dies für Sie: Sie haben die Möglichkeit von der sogenannten Datenautobahn des Gesundheitswesen zu profitieren.

Vereinfacht heißt es, es werden  in Zukunft Verordnungen  direkt über das digitale System abgerufen werden können.

Wann dies genau erfolgt ist noch an keinem Datum festgemacht.

Unsere Rezeption ist täglich von 8-16:30 besetzt, außer am Donnerstag bis 14:30 Uhr.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir  nicht immer telefonisch sofort erreichbar sind, da wir auch stark im Kundenkontakt vor Ort eingebunden sind.

Schenken Sie Ihren Liebsten etwas Zeit.

Fragen Sie Uns gern nach unseren Angeboten und Gutscheinen.